Nachweis nach WHG §62 statt pauschaler Bemessung
Jede Anlage wird auf den konkreten Einleitfall ausgelegt. Wir rechnen mit standortspezifischen Niederschlagsreihen und weisen die schadlose Ableitung nach – nicht mit Tabellenwerten aus dem Baukasten.
Bewertungen von Ingenieurbüros und Kommunen nach abgeschlossenen WHG-Projekten
Projekt: Regenüberlaufbecken
„Die hydraulische Bemessung nach DWA-A 117 wurde präzise umgesetzt. Die Abstimmung mit der Wasserbehörde verlief reibungslos – die Genehmigung lag nach sechs Wochen vor.“
Projekt: Trinkwasserbehälter
„Die Sanierung des Betonbehälters aus den 1970ern wurde mit mineralischer Dichtungsschlämme ausgeführt. Die DVGW-Prüfzeugnisse lagen vollständig vor – hygienisch einwandfrei.“
Projekt: Rückhaltebecken
„Die Standsicherheitsnachweise für das Becken in wassersensiblem Gebiet wurden nach §62 WHG geführt. Die Wartungsfreiheit über 20 Jahre wurde vertraglich festgehalten.“
Unsere Arbeitsweise unterscheidet sich von Generalplanern und reinen Gutachterbüros. Wir kombinieren wasserrechtliche Zulassungssicherheit mit hydraulischer Präzision – ohne Standardlösungen.
Jede Anlage wird auf den konkreten Einleitfall ausgelegt. Wir rechnen mit standortspezifischen Niederschlagsreihen und weisen die schadlose Ableitung nach – nicht mit Tabellenwerten aus dem Baukasten.
Für Rückhalte- und Regenüberlaufbecken setzen wir auf instationäre Simulation (HYSTEM-EXTRAN / EPA-SWMM). Das liefert belastbare Aussagen zur Überstauhäufigkeit und zum Feststoffrückhalt.
Unsere Planer begleiten die Ausführung bis zur Abnahme. Das vermeidet Schnittstellenfehler zwischen Entwurf und Bauausführung – insbesondere bei Dichtungsbahnen, Schachtbauwerken und Drosselorganen.
Seit 2012 betreuen wir Kommunen und Zweckverbände bei der Sanierung von Trinkwasserbehältern und dem Neubau von Regenrückhaltebecken. Die Betriebserfahrung fließt in jede neue Planung ein.
Unsere Anträge enthalten alle geforderten Nachweise: wasserrechtliche Erlaubnis, Standsicherheitsnachweis, hydraulische Berechnung und Betriebsvorschrift. Das verkürzt die Bearbeitungszeit bei der Behörde.