Nachweise und Referenzen

Projektbewertungen und Kennzahlen aus der wasserrechtlichen Planungspraxis nach WHG.

„Die hydraulische Nachweisführung für das Regenrückhaltebecken in Lübeck wurde termingerecht und vollständig nach DWA-A 117 erstellt. Die Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde verlief reibungslos.“
Florian Bär MBA. Projektleiter Wasserbau, Ingenieurbüro Bär
„Die Sanierung des Trinkwasserbehälters in Betonbauweise erfolgte nach W 300. Die Dichtheitsprüfung wurde ohne Beanstandung abgenommen. Ein sauber gearbeitetes Konzept.“
Torben Wirth-Martin Fachbereichsleitung Tiefbau, Stadtwerke Nord
„Die Standsicherheitsberechnung für das Hochwasserrückhaltebecken wurde nach DIN 19700 geführt. Die Dokumentation ist prüffähig und vollständig.“
Frau Prof. Katja Konrad Prüfingenieurin für Wasserbau, TH Lübeck
„Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitstelle wurde auf Basis der von seebenalla erstellten Antragsunterlagen erteilt. Keine Rückfragen der Behörde.“
Herr Prof. Hermann Hennig B.Eng. Geschäftsführer, Hennig Wassertechnik GmbH
„Die Bemessung des Mischwasserentlastungsbauwerks erfolgte nach DWA-M 180. Die hydraulische Leistungsfähigkeit wurde rechnerisch und modelltechnisch bestätigt.“
Gustav Kühn Sachgebietsleiter Entwässerung, Kreisverband Ostholstein
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abgeschlossene WHG-Projekte
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genehmigte Rückhaltebecken
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sanierte Trinkwasserbehälter
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Prüfungsquote ohne Mängel

Rückmeldungen zur wasserrechtlichen Planung

Bewertungen von Ingenieurbüros und Kommunen nach abgeschlossenen WHG-Projekten

Stadtwerke Bielefeld

Projekt: Regenüberlaufbecken

WHG §62

„Die hydraulische Bemessung nach DWA-A 117 wurde präzise umgesetzt. Die Abstimmung mit der Wasserbehörde verlief reibungslos – die Genehmigung lag nach sechs Wochen vor.“

Ingenieurbüro Dr. Kühn

Projekt: Trinkwasserbehälter

W 300

„Die Sanierung des Betonbehälters aus den 1970ern wurde mit mineralischer Dichtungsschlämme ausgeführt. Die DVGW-Prüfzeugnisse lagen vollständig vor – hygienisch einwandfrei.“

Gemeinde Rietberg

Projekt: Rückhaltebecken

Standsicherheit

„Die Standsicherheitsnachweise für das Becken in wassersensiblem Gebiet wurden nach §62 WHG geführt. Die Wartungsfreiheit über 20 Jahre wurde vertraglich festgehalten.“

Warum Ingenieurbüros auf seebenalla setzen

Unsere Arbeitsweise unterscheidet sich von Generalplanern und reinen Gutachterbüros. Wir kombinieren wasserrechtliche Zulassungssicherheit mit hydraulischer Präzision – ohne Standardlösungen.

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Nachweis nach WHG §62 statt pauschaler Bemessung

Jede Anlage wird auf den konkreten Einleitfall ausgelegt. Wir rechnen mit standortspezifischen Niederschlagsreihen und weisen die schadlose Ableitung nach – nicht mit Tabellenwerten aus dem Baukasten.

2

Hydraulische Modellierung statt Faustformeln

Für Rückhalte- und Regenüberlaufbecken setzen wir auf instationäre Simulation (HYSTEM-EXTRAN / EPA-SWMM). Das liefert belastbare Aussagen zur Überstauhäufigkeit und zum Feststoffrückhalt.

3

Bauüberwachung aus einer Hand

Unsere Planer begleiten die Ausführung bis zur Abnahme. Das vermeidet Schnittstellenfehler zwischen Entwurf und Bauausführung – insbesondere bei Dichtungsbahnen, Schachtbauwerken und Drosselorganen.

4

Referenzen aus der öffentlichen Wasserwirtschaft

Seit 2012 betreuen wir Kommunen und Zweckverbände bei der Sanierung von Trinkwasserbehältern und dem Neubau von Regenrückhaltebecken. Die Betriebserfahrung fließt in jede neue Planung ein.

5

Prüffähige Genehmigungsunterlagen

Unsere Anträge enthalten alle geforderten Nachweise: wasserrechtliche Erlaubnis, Standsicherheitsnachweis, hydraulische Berechnung und Betriebsvorschrift. Das verkürzt die Bearbeitungszeit bei der Behörde.

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