Industrielle Wasseraufbereitungsanlage mit Betonbecken und Rohrleitungssystem

Industrielle Wasserinfrastruktur nach WHG

Fachplanung für hydrotechnische Reservoiranlagen und kommerzielle Wasseraufbereitung unter dem Wasserhaushaltsgesetz
§62 WHG

Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

DWA-A 117

Bemessungsgrundlage für Regenüberlaufbecken im Misch- und Trennverfahren

W 300

Instandsetzungskonzepte für Trinkwasserbehälter in Betonbauweise

DVGW

Prüfzeugnisse für hygienisch unbedenkliche Abdichtungsmaterialien

Nachweise und Referenzen

Projektbewertungen und Kennzahlen aus der wasserrechtlichen Planungspraxis nach WHG.

„Die hydraulische Nachweisführung für das Regenrückhaltebecken in Lübeck wurde termingerecht und vollständig nach DWA-A 117 erstellt. Die Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde verlief reibungslos.“
Florian Bär MBA. Projektleiter Wasserbau, Ingenieurbüro Bär
„Die Sanierung des Trinkwasserbehälters in Betonbauweise erfolgte nach W 300. Die Dichtheitsprüfung wurde ohne Beanstandung abgenommen. Ein sauber gearbeitetes Konzept.“
Torben Wirth-Martin Fachbereichsleitung Tiefbau, Stadtwerke Nord
„Die Standsicherheitsberechnung für das Hochwasserrückhaltebecken wurde nach DIN 19700 geführt. Die Dokumentation ist prüffähig und vollständig.“
Frau Prof. Katja Konrad Prüfingenieurin für Wasserbau, TH Lübeck
„Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitstelle wurde auf Basis der von seebenalla erstellten Antragsunterlagen erteilt. Keine Rückfragen der Behörde.“
Herr Prof. Hermann Hennig B.Eng. Geschäftsführer, Hennig Wassertechnik GmbH
„Die Bemessung des Mischwasserentlastungsbauwerks erfolgte nach DWA-M 180. Die hydraulische Leistungsfähigkeit wurde rechnerisch und modelltechnisch bestätigt.“
Gustav Kühn Sachgebietsleiter Entwässerung, Kreisverband Ostholstein
0
abgeschlossene WHG-Projekte
0
genehmigte Rückhaltebecken
0
sanierte Trinkwasserbehälter
0
Prüfungsquote ohne Mängel

Häufige Fragen zur WHG-konformen Planung

Die Auslegung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfordert eine präzise Abstimmung zwischen technischer Ausführung und den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes. Nachfolgend beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen aus der täglichen Ingenieurspraxis.

Die Antworten basieren auf aktuellen Regelwerken und langjähriger Erfahrung in der Genehmigungsbegleitung.

Welche Anlagen fallen unter §62 WHG?

§62 WHG regelt Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden dieser Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Dazu zählen unter anderem Heizölverbraucheranlagen, Tankstellen, Chemikalienlager und industrielle Produktionsanlagen. Die Einstufung erfolgt nach der AwSV (Anlagenverordnung) in die Gefährdungsstufen A bis D.

Wann ist ein Fachbetrieb nach WHG erforderlich?

Die Errichtung, Instandhaltung und Reinigung von Anlagen nach §62 WHG darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb nach §62 WHG erfolgen. Die Zulassung wird von einer staatlich anerkannten Stelle (z. B. TÜV, DEKRA) erteilt und ist auf maximal fünf Jahre befristet. Ohne diese Zertifizierung ist eine Abnahme durch die Wasserbehörde nicht möglich.

Welche Dichtheitsprüfungen sind bei Rückhaltebecken vorgeschrieben?

Für Rückhaltebecken aus Beton oder Stahlbeton ist nach DIN 1045 und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung eine Dichtheitsprüfung mit Wasser (Dichtheitsnachweis) durchzuführen. Die Prüfung erfolgt in der Regel über 72 Stunden bei einem Füllstand, der dem Bemessungshochwasser entspricht. Bei Undichtigkeiten ist eine Sanierung nach W 300 (DVGW) erforderlich.

Wie wird der Drosselabfluss bei Regenüberlaufbecken dimensioniert?

Der Drosselabfluss wird nach DWA-A 117 auf Basis des Einzugsgebiets, der befestigten Fläche und des angeschlossenen Misch- oder Trennverfahrens berechnet. Als Richtwert gilt ein maximaler Drosselabfluss von 2 l/(s·ha) für Mischsysteme und 5 l/(s·ha) für Trennsysteme. Die genaue Festlegung erfolgt im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Welche Unterlagen sind für die wasserrechtliche Genehmigung einzureichen?

Für die Genehmigung nach §62 WHG sind ein Erläuterungsbericht, Lagepläne, Schnitte, Berechnungen zur Standsicherheit und Dichtheit, ein Betriebs- und Wartungshandbuch sowie ein Nachweis der Fachbetriebseigenschaft erforderlich. Bei Anlagen der Gefährdungsstufe C und D kommt ein Gutachten eines Sachverständigen nach §62 WHG hinzu.

Was kostet eine WHG-konforme Planung?

Die Kosten für die Planung und Genehmigungsbegleitung sind projektabhängig und werden auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder nach Zeitaufwand abgerechnet. Eine pauschale Angabe ist nicht sinnvoll, da die Komplexität der Anlage, die Gefährdungsstufe und der Umfang der erforderlichen Nachweise stark variieren. Wir erstellen gerne ein individuelles Angebot.

Beratungstermin vereinbaren

Aktuelle Fachinformationen

Technische Neuerungen und rechtliche Änderungen nach WHG für die industrielle Wasserinfrastruktur. Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand der Planung und Genehmigung.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, damit die Website zuverlaessig funktioniert, grundlegende Auswahl merkt und nuetzliche Seiten erkannt werden. Sie koennen akzeptieren, ablehnen oder die Einstellungen pruefen.